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Stand: Januar 2025 · Gültig für alle Auftragserteilungen ab diesem Datum
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge zur Erstellung von Kfz-Gutachten, Fahrzeugbewertungen sowie damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber abgeschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Auftragserteilung des Auftraggebers (mündlich, schriftlich, per Telefon, WhatsApp oder Online-Formular) und deren Annahme durch den Sachverständigen zustande. Der Sachverständige ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, dass er zur Vergabe des Auftrags berechtigt ist und dass das zu begutachtende Fahrzeug rechtmäßig in seinem Besitz oder Eigentum steht oder dass er vom Eigentümer bevollmächtigt wurde.
Der Sachverständige erbringt folgende Leistungen nach Vereinbarung:
Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelfall bei Auftragserteilung vereinbart. Der Sachverständige ist berechtigt, für einzelne Leistungen Subunternehmer einzusetzen, bleibt aber gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sachverständigen alle für die Begutachtung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
Unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten. Der Sachverständige haftet nicht für Fehler des Gutachtens, die auf falschen Angaben des Auftraggebers beruhen.
Wichtig: Das Fahrzeug darf bis zur Fertigstellung des Gutachtens nicht repariert oder verändert werden, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Eine verfrühte Reparatur kann den Wert des Gutachtens erheblich beeinträchtigen.
Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach der jeweils aktuellen Honorartabelle bzw. nach individueller Vereinbarung. Das Honorar orientiert sich an den Schadenshöhen nach den anerkannten Grundsätzen des BGH-Urteils zur Sachverständigenvergütung.
Bei Verkehrsunfällen mit Fremdverschulden trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens. In diesem Fall tritt der Auftraggeber seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung in Höhe der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen ab. Der Sachverständige stellt seine Rechnung direkt an die Versicherung.
Soweit der Auftraggeber das Honorar selbst zu tragen hat, ist dieses nach Fertigstellung des Gutachtens sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. geschuldet.
Der Sachverständige erstellt sein Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Er ist keiner Weisung des Auftraggebers, von Versicherungen oder anderen Dritten unterworfen. Das Gutachten gibt die persönliche fachkundige Einschätzung des Sachverständigen wieder.
Das Gutachten ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.
Der Sachverständige haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.
Für sonstige Schäden haftet der Sachverständige nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Sachverständige haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug vor Fertigstellung des Gutachtens repariert oder verändert wurde, oder dass der Auftraggeber unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Das erstellte Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung des Honorars erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht, das Gutachten für die vereinbarten Zwecke zu verwenden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung des Gutachtens oder von Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen gestattet.
Zur Vorlage bei der Haftpflichtversicherung sowie bei Gericht und Behörden ist der Auftraggeber berechtigt, das Gutachten zu verwenden und zu kopieren.
Der Sachverständige ist berechtigt, eine Kopie des Gutachtens sowie alle zugehörigen Unterlagen und Fotos für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufzubewahren. Diese Aufbewahrung dient der Absicherung im Falle von späteren Streitigkeiten und Anfragen.
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Durchführung des Auftrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Sachverständigen.
Verbraucher (natürliche Personen, die den Auftrag zu privaten Zwecken erteilen) haben bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abgeschlossen wurden, grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Sachverständige mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer sein Widerrufsrecht verliert.
Der Sachverständige ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Im Streitfall empfehlen wir zunächst eine direkte Kontaktaufnahme, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Krefeld. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.